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Corona Sonderprogramm: Anträge bis 15. November 2022

Link zum LSB (Richtlinie des Corona-Sonderprogramms)

Link zum LSB Intranet

Quelle: NWZ 21.01.2022

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) führt auch im Jahr 2022 das Corona-Sonderprogramm für
Sportorganisationen fort. Die zugrundeliegende Richtlinie wurde im gestrigen Nds. Ministerialblatt veröffentlicht.
Bis zum 15. November 2022 können dem LandesSportBund Niedersachsen (LSB) angehörende Sportvereine und-verbände sowie die Gliederungen des LSB online Anträge beim LSB einreichen.
Dieser prüft die Anträge und legt sie dem MI zum 15. eines jeden Monats, letztmalig zum 01.12.2022, zur
Auszahlung der Billigkeitsleistung vor.
Es gelten folgende Fördereckpunkte:
Grundvoraussetzung: Antragsstellende Sportorganisation muss versichern, dass sie durch die
COVID-19-Pandemie in existenzbedrohende finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, weil die fortlaufenden
Einnahmen (bspw. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren) voraussichtlich nicht ausreichen, um die
Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Ausgaben (bspw. Personalausgaben, Mieten) in drei
aufeinanderfolgenden Monaten zwischen dem 16.03.2020 und dem 31.12.2022 zu zahlen
(Liquiditätsengpass)
Förderung: Billigkeitsleistung i. H. v. 70 % der entstehenden Unterdeckung, jedoch max. 150.000 Euro
(konkrete Zahlung orientiert sich am Liquiditätsengpass)
Anzahl der Anträge: Es können mehrere Anträge gestellt werden, die Fördersumme ist allerdings auf
insgesamt 150.000 Euro begrenzt
Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt
Details zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bei Interesse der beigefügten Richtlinie.
Weitere Informationen stehen auf der Website des LSB bereit:
www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/foerderprogramme-des-landes. Zuständige Ansprechpartner erreichen
über folgende Hotline: 0511 / 1268-210.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
MCON
Nicole Meyer

Corona-Sonderprogramm: Land verdoppelt die Fördersumme:

Quelle: NWZ vom 16.4.21

Corona Sonderprogramm LSB läuft weiter: Anträge ab 1.Februar möglich

Quelle: NWZ vom 2.2.2021

Pressemitteilung MI vom 27. Januar 2021
Pistorius: „Wir werden die niedersächsischen Sportvereine auch 2021 nicht alleine lassen. Sie sind heute wahrscheinlich wichtiger denn je“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die niedersächsischen Sportorganisationen ihre Anträge auch im Jahr 2021 weiterhin an den LSB richten können. Neu ist dabei, dass Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, 2021 einen erneuten Antrag stellen können. Für den Innen- und Sportminister Pistorius ist das ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der niedersächsischen Sportlandschaft: „Mit der Möglichkeit einer, auch erneuten, Antragstellung im Jahr 2021 schaffen wir die Voraussetzungen, um gerade denjenigen Vereinen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen in Höhe von rd. 4,15 Millionen Euro dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung stehen werden. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, den Sportorganisationen bestmöglich unter die Arme zu greifen und so unsere vielfältige Sportlandschaft in Niedersachsen zu erhalten.“ Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im

24.03.2021 – „Maximalförderung wird verdoppelt“

Pressemitteilung Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport vom 24. März 2021

Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird verdoppelt

Pistorius: „Schnelle und unbürokratische Hilfe für niedersächsische Sportvereine“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Erhöhung der Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In enger Abstimmung mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB), dem Niedersächsischen Finanzministerium sowie dem Niedersächsischen Landesrechnungshof wurde die bereits für das Jahr 2021 angepasste Richtlinie so angepasst, dass Sportvereine jetzt bis zu 100.000 Euro aus dem Sondervermögen abrufen können.

Für Sportminister Pistorius ist diese deutliche Erhöhung ein wichtiger Beitrag, um die niedersächsische Sportlandschaft bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie weiterhin bestmöglich zu unterstützen: „Mit der Möglichkeit, aus dem Sonderprogramm eine jetzt insgesamt doppelt so hohe Förderung wie bisher abrufen zu können, schaffen wir für die niedersächsischen Sportvereine die weiteren Voraussetzungen, um den Folgen der andauernden Corona-Pandemie weiterhin entschlossen entgegentreten zu können. Dadurch erhalten vor allem diejenigen Vereine, die durch die Pandemie in besonderem Maße von Mitgliederverlusten betroffen sind, weiterhin schnell und unbürokratisch Hilfe.“

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogrammes für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der geänderten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 100.000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen. Damit alle Sportvereine von den Änderungen profitieren können und um den Vereinen eine größtmögliche Flexibilität bei der Antragstellung zu ermöglichen, wird die Anzahl maximal möglicher Anträge pro Verein nicht länger limitiert.

Minister Pistorius begründet die Erhöhung der Maximalfördersumme auch mit der gesellschaftlichen Rolle des Sports: „Die Sportvereine sind ein tragendes Element unserer Gesellschaft und zugleich von der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Sie sind die stabile Stütze des Sportlandes Niedersachsen, gleichzeitig benötigen viele Vereine in diesen Zeiten unsere Hilfe. Das Ziel dieser Erhöhung der maximalen Fördersumme ist auch, dass insbesondere die mitgliederstarken Vereine durch die Änderungen des Förderhöchstbetrages Unterstützung zur finanziellen Abmilderung vermehrter Vereinsaustritte erhalten. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, allen niedersächsischen Sportorganisationen bestmöglich unter die Arme zu greifen, damit den Menschen in Niedersachsen unsere vielfältige Sportlandschaft erhalten bleibt. Schließlich ist jeder dritte Niedersachse Mitglied in einem Sportverein – das belegt, dass Niedersachsen ein echtes Sportland ist.“

Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge weiterhin wie gewohnt online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp). Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2021 möglich.