Close-up Of Sport Balls And Equipment
Marathon runners running on city road, large group of runners
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Förderung von Kleinmaterialien und -maßnahmen zum Energiesparen

In Zuge dieses Programms werden Kleinmaterialien und -maßnahmen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellern abgemildert werden. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss.

Es ist von Vorteil den Antrag schnell zu stellen, der LSB erwartet damit überrannt zu werden und sollte das so sein, werden die Anträge priorisiert.

Wir hoffen, Ihr könnt die Chance für Euch nutzen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der folgenden Internetseite des LSB:

https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sport-und-vereinsentwicklung/sportstaettenbau/hilfen-in-der-energiekrise/kleinmaterialien-zum-energiesparen

Eine Antragsstellung ist ab dem 23.02.2023 über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a.:

  • Wassersparende Perlatoren, Duschköpfe oder Armaturen
  • Ersetzen von „nicht-energiesparenden” Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
  • Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung oder Präsenzmelder)
  • Intelligente / smarte Heizungsthermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
  • Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
  • Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
  • Dämm-Maßnahmen von Wänden, Decken, Heizkörpernischen und Rollladenkästen
  • Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
  • Maßnahmen zum Monitoring des Energieverbrauchs (Messtechnik, Software)

Nicht förderfähig sind u.a.:

  • der Austausch von Elektrogeräten, wie z.B. Kühlschränke, Gefriertruhen oder auch Fitnessgeräte.
  • Umrüstung auf effizientere Anlagen oder Motoren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
  • PV-Anlagen

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind, setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail (Kontakt siehe unten) in Verbindung.

Weitere Hinweise

  • Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
  • Es ist kein Eigenanteil notwendig.
  • Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
  • Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antrag über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet stellen.
  2. Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen.
  3. Rechnungen, Belege und Zahlungsnachweise (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein), siehe Bewilligungsschreiben, bis spätestens 15.01.2024 im LSB-Förderportal hochladen (Abrechnung ist ab dem 01.04.2023 möglich).
  4. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
  5. Zahlungseingang prüfen.

Antragsformular:

Nachtrag:

Energie- bzw. Beleuchtungsberatung

In den FAQs auf folgender Seite sind Empfehlungen für die Inhalte eines Beratungsberichtes aufgeführt:
www.lsb-niedersachsen.de/e-sanieren

Folgenden Hinweis zur Beleuchtungsberatung bitten wir zu beachten:

Wenn bereits eine von einer Fachfirma erstellte Beleuchtungssimulationsberechnung sowie eine Ermittlung der Einsparpotentiale vorliegt, reicht eine schriftliche Stellungnahme eines Energieberatungsbüros mit Bezug auf diese Berechnungen und Empfehlung der beantragten Maßnahme aus.