Der DOSB hat die Fristen für Anträge aus Zuschüsse verlängert (Sporttage sind Feiertage):
Habt ihr schon eine Förderung für euren Sportabzeichen-Tag beantragt?
Der LSB hat seinen Fördertopf für Sportabzeichentage bis 18. Dezember verlängert (ReStart) (Das Ende der Bewerbungsfrist (31. Juli 2023) ist aufgehoben) :
Das Besondere daran ist, dass im Zuge der Digitalisierung erstmalig auch Tablets gefördert werden !
Mit nachfolgender Vorlage könnt ihr über das Antragsportal vom ReStart-Programm ganz unkompliziert einen Antrag stellen und 1.000 Euro für eure Veranstaltung, die der Mitgliedergewinnung dienen soll, abrufen. Die Besonderheit: unter anderem sind auch Tablets für den Zweck der Öffentlichkeitsarbeit förderfähig, welche ihr direkt für die zukünftige Plattform Sportabzeichen-Digital nutzen könnt.
Anträge können noch bis zum 18. Dezember 2023 gestellt werden:
- Hier geht es zum ReStart Antragsportal
- Weitere Informationen zu ReStart: https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart#akkordeon-34733
- Im Anhang findet ihr das Formular, welches als Vorlage im Portal genutzt werden kann
Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen. Weitere Infos hier: https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart
In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen.
- Anträge von Säule 2 „Sporttage sind Feiertage“ können weiterhin gestellt werden. Die Maßnahmen können bis zu dem 18. Dezember 2023 durchgeführt werden! Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde sind antragsberechtigt. Hier finden Sie weitere Details. Das Ende der Bewerbungsfrist (31. Juli 2023) ist aufgehoben.
- Anträge zum Einlösen von Säule 2 „Sportvereinsschecks“ können von Vereinen ab 24. Januar 2023 bis Ende Oktober 2023 gestellt werden. Hier finden Sie weitere Details.
Die Sportvereinsschecks können ausschließlich hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen auf www.sportnurbesser.de
- Auf der BewegungsLandkarte aus Säule 2 können Vereine ihre Bewegungsangebote selbst hinzufügen. Hier kommen Sie zur Registrierung für Vereine. Die BewegungsLandkarte finden Sie unter www.bewegungslandkarte.de