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Richtlinie regionale Sportförderung Entwicklung

Mitgliederzuschuss bei Abgabe der Bestandserhebung bis zum 25. Januar 2026

– Förderprogramm Entwicklung der Sportvereine in der Wesermarsch

„Der Kreissporttag hat am 21.05.2026  eine neue Richtlinie „Regionale Sportförderung Entwicklung“ beschlossen, die ab dem 01.01.2026 Gültigkeit hat und befristet bis zum 31.12.2026 ist. 

Sie soll die Sportvereine in der Wesermarsch zusätzlich fördern. Dafür hat der Landkreis Wesermarsch dem Kreissportbund zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, die an die Vereine in der Wesermarsch weitergegeben werden. 

Die Förderung steht in Zusammenhang mit der jährlichen Erhebung der Mitglieder der Sportvereine über die Bestandserhebung des LSB. Wer bis zum 25. Januar 2026 seine Eingaben abgeschlossen hat, erhält über den KSB einen Zuschuss pro Mitglied in Höhe von 0,30 € und einen Pauschalbetrag, abhängig von der Größe des Vereins. So kann jeder zusätzlich profitieren. Die Zuschüsse werden im Juli 2026 an die Vereine ausgezahlt. 

Schnellsein lohnt sich also !

Im Detail nachzulesen hier: