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Förderung Sportstättenbau 2026/2027

Abgabetermin Anträge für das Förderjahr 2027 ist der 28.09.2026 !

Alle Anträge Sportstättenbauförderung für das Förderjahr 2027 müssen aus gegebenen Anlass und einem Hinweis des Landessportbundes früher als sonst abgegeben werden . Dies gilt für alle Anträge bis 25.000,00 € und über 25.000,00 € Gesamtkosten. Abgabetermin ist für den KSB Wesermarsch der 28. September 2026 damit eine sachliche Freigabe durch den KSB noch erfolgen kann. Später eingehende Anträge können dann nicht mehr berücksichtigt werden. 

Seminare Sportstättenbau finden Sie <hier>

Achtung: Rückwirkend zum 29.05.2025 müssen Sportvereine, die eine Förderung über die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus beantragt haben bzw. bereits eine Bewilligung erhalten haben, ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer grundsätzlich drei Angebote einholen.

Richtlinien 2027:

Rückblick Förderung Sportstättenbau 2025