Close-up Of Sport Balls And Equipment
Marathon runners running on city road, large group of runners
Happy child in a swimming pool
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Sportstättenbau

Ansprechpartner:

Peter Büsching-Czerny

Geschäftsführer und stellv. Vorsitzender

Tel.: 04401 / 813 27
Email: pbczerny@web.de
  • Sportstättenbau
  • Leitung BeSS-Servicestelle
  • Kindergarten/ Schule/ Verein

Der LSB Niedersachsen und damit auch wir als KSB Wesermarsch machen uns stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und aktive Sportvereinslandschaft einen wesentlichen Beitrag leistet. Die Richtlinie ermöglicht aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen, die die Aufrechterhaltung und/oder Ausweitung von sportlichen Aktivitäten als Ziel haben. Dazu gehören alle baulichen Anlagen für Sport, Bewegung und Begegnung.  (Achtung: Antragsfristen beachten !!!)

Antragsfristen:

Bitte beachtet unbedingt folgende Antragsfristen:
15.09 für Anträge über 25.000 €
15.11 für Anträge bis 25.000 €

Die Richtlinie unterscheidet zwischen einer Förderung von Baumaßnahmen:

Hier finden Sie weitere Infos / Fachinformation sowie ein Online – Tutorial: https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/sportstaettenbau

Achtung : Der LSB hat die Sportstättenbauförderung ab Mai 2022 Jahres auf Onlineservice über das Intranet des LSB  umgestellt. Alle Anträge für eine Förderung 2023 müssen vom jeweiligen Verein dort im Sportstättenförderportal eingegeben werden. 

Ab dem 23.05.2022 ist nur noch eine papierlose Antragstellung möglich. 

Alle Sportvereine, die schon einen Antrag in Papierform für 2023 beim KSB Wesermarsch beantragt haben, müssen diesen noch einmal im Onlineportal einstellen. Für alle Vereine wird eine Beratung durch den KSB Wesermarsch zugesagt. Sie erreichen Peter Büsching-Czerny unter 015110102838

Intranetzugang und Hinweise zur Antragstellung im LSB Sportstättenförderportal finden sie <hier>

 

Fördermöglichkeiten

Über die Richtlinie werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume).

Förderanträge sind ab dem 23.05.2022 nur noch papierlos online über das LSB-Sportstättenbauförderportal zu stellen. Hinweise dazu <hier>. Beachten Sie unbedingt die Antragsfristen.

Bestandssicherungsmaßnahmen

Hierzu zählen Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind inkl. Sanierung und Modernisierung.

Mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.

Bestandsentwicklungsmaßnahmen

Hierzu zählen bauliche Maßnahmen, z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen, sowie Neubauten, die eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen.

Mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.

Förderung zur Vorbereitung von Baumaßnahmen

Vorbereitende Untersuchungen werden über die Richtlinie „Sportentwicklungsplanungen und Sportraumentwicklungsprozesse“ sowie über die Kampagne „VEREINt Energie sparen“ gefördert.

Beschreibung:

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Sportstättenbauförderung des LandesSportBundes Niederachsen.

Vermittelt werden die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung, geltende Fristen und Möglichkeiten der Förderung.

Die Teilnahme ist zwingend erforderlich für solche Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 25.000 € erwartet werden.

Empfohlen wird die Teilnahme durch das für die Baumaßnahme verantwortliche Vereinsmitglied!

Hinweis:

Für Vorhaben mit erwarteten Gesamtausgaben über 25.000 € ist ein Beratungsgespräch des Vereins mit dem für ihn zuständigen Sportbund verpflichtend!