Close-up Of Sport Balls And Equipment
Marathon runners running on city road, large group of runners
Happy child in a swimming pool
previous arrow
next arrow

Sportstättenbauanträge ab Mai 2022

Liebe Sportfreunde,

Der LSB hat die Sportstättenbauförderung  ab Mai diesen Jahres auf Onlineservice über das Intranet des LSB  umgestellt. Alle Anträge für eine Förderung 2023 müssen vom jeweiligen Verein dort eingegeben werden. 

Ab dem 23.05.2022 ist nur noch eine papierlose Antragstellung möglich. 

Alle Sportvereine, die schon einen Antrag in Papierform für 2023 beim KSB Wesermarsch beantragt haben, müssen diesen noch einmal im Onlineportal einstellen. Für alle Vereine wird eine Beratung durch den KSB Wesermarsch zugesagt. Sie erreichen Peter Büsching-Czerny unter 015110102838

Antragsfristen:

Bitte beachtet unbedingt folgende Antragsfristen:
15.09 für Anträge über 25.000 €
15.11 für Anträge bis 25.000 €

Nachfolgend erhalten Sie weitere Hinweise:

Antragstellung ab sofort im Sportstättenbauförderportal <hier>

Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Intranet und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen. D.h. auch die Personen, die bereits einen „allgemeinen“ Intranetzugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal.

Antrag Zugangsberechtigung für das Intranet:

Dazu bitte  auf der Startseite des LSB-Intranets  im rechten Kasten „Service-Bereich“ der Punkt „Anmeldeformular Intranetzugang“ ausgewählt werden.

Anschließend muss das Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge – Bearbeiten“ angeklickt werden. Daraufhin wird ein PDF-Formular generiert, welches vom Nutzer und vom §26 BGB verantwortlichen Vereinsvertreter zu unterschreiben ist. Dieses Formular wird dem jeweiligen Sportbund per Mail oder per Post zugesandt. Der Sportbund richtet den Zugang entsprechend ein.

Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung im Sportstättenbauförderportal für Vereine finden Sie in dem folgenden Hinweisblatt: