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Transparenzregister: Neuerungen seit 1. August 2021

Seit dem 1. August 2021 gilt das geänderte Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz. Für Vereine sind dabei folgende Punkte relevant:
Wie bisher ist keine gesonderte Anmeldung und Registrierung von eingetragenen Vereinen im Transparenzregister erforderlich.
Die Eintragungen im Vereinsregister auch bezüglich des Vorstandes sind ausreichend und werden automatisch in das Transparenzregister übernommen.
Für die Jahre 2021-2023 besteht noch eine grundsätzliche Gebührenpflicht. Gemeinnützige Vereine können sich davon befreien lassen. Hierfür ist ein vereinfachtes
Antragsverfahren auf Gebührenbefreiung vorgesehen. Statt des derzeit noch verlangten Nachweises der Steuerbefreiung soll künftig die entsprechende Versicherung des Vereins reichen, dass er gemeinnützig sei.
Darüber hinaus muss das Einverständnis erklärt werden, dass das Transparenzregister bei dem zuständigen Finanzamt eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit anfordert.
Vorgesehen ist, dass das Transparenzregister ein entsprechendes Antragsformular für die Gebührenbefreiung erstellt, mit welchem für die Jahre 2021 bis 2023 nur ein Antrag nötig sein soll.
Ab dem Jahr 2024 besteht eine neue Situation. Zu diesem Zeitpunkt soll das sogenannte Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern errichtet sein, in welchem dann alle Vereine und Verbände geführt werden sollen, die die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach den §§ 51- 68 AO erfüllen. Ein gesonderter Nachweis bzw. die Versicherung des Vorliegens der Gemeinnützigkeit wird dann für die Gebührenbefreiung nicht mehr notwendig sein.

Seit dem 01.08.2022 wird der Abruf der Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

Hier ist der Link zu der Internetseite des Registerportals der Länder:

https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml

Für unsere Mitgliederverwaltung ist das Portal in der Vergangenheit schon immer sehr hilfreich gewesen; allerdings bis zum 01.08.2022 auch kostenintensiv.

Bei Fragen bin ich natürlich gern für Sie da.

LandesSportBund Niedersachsen e.V. / Abteilung Zentrale Dienste

  1. A. Andrea Bauermeister

Sachbearbeiterin

Vereinsmitgliedschaften/ Mitgliederverwaltung

Team Justiziariat

Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10

30169 Hannover

Tel.:  0511 1268-115

Fax:  0511 1268-4115

E-Mail:   abauermeister@lsb-niedersachsen.de

Website LSB-Mitgliedschaft: https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/mitgliedschaft/

Website: www.lsb-niedersachsen.de

Vereinsregister-Nr. 2665