Close-up Of Sport Balls And Equipment
Marathon runners running on city road, large group of runners
Happy child in a swimming pool
previous arrow
next arrow

Fördermittel für die energetische Sanierung von Sportstätten

Booster für Sportstätten in ganz Niedersachsen: Land und LSB stellen 13 Millionen Euro Fördermittel für die energetische Sanierung von Sportstätten zur Verfügung

Manke: „Damit bekommt der organisierte Sport einen echten Booster in die Hände, um Sportstätten in ganz Niedersachsen energetisch zu modernisieren“

Rawe: „Mit dem Sportministerium haben wir die Voraussetzungen in kurzfristiger und konstruktiver Zusammenarbeit geschaffen“

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen stellt ab dem 01.08.2023 zusätzlich 13 Millionen Euro bereit, damit Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände ihre vereinseigenen Sportanlagen sowie Sportleistungszentren und Sportschulen energetisch sanieren können. Die Mittel stammen aus dem im Januar gestarteten LSB-Förderprogramm „Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten“. Dafür hatte das Land Niedersachsen 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nachdem aus diesem Programm – insbesondere aufgrund diverser politischer Gegenmaßnahmen wie der Gaspreisbremse – nicht so hohe Mittel abgeflossen waren, wie zunächst angenommen, wurde eine entsprechende Ergänzung der Richtlinie möglich. Diese wird insbesondere der energetischen Sanierung von Sportstätten in ganz Niedersachsen zugutekommen.

Anfang Juli hat das LSB-Präsidium dazu entsprechende Ergänzungen der aktuellen Richtlinien „Förderung des Sportstättenbaus“ und „Förderung von investiven Maßnahmen für verbandliche Sportleistungszentren und landesweit bedeutende Sportschulen“ beschlossen. Diese tritt am 01.08.2023 in Kraft. Ab dann können online Anträge über das LSB-Förderportal gestellt werden. Die überarbeiteten Förderrichtlinien sind bis zum 31. Dezember 2025 gültig.

Der Staatssekretär für Inneres und Sport, Stephan Manke, sagt: „Sport ist dynamisch und hat die Zukunft im Blick. Genau das zeigt auch die Anpassung der Richtlinien des 30 Millionen-Euro-Programmes aus diesem Januar. Viele Sportstätten in Niedersachsen sind noch nicht auf dem aktuell möglichen Stand der energetischen Sanierung, bspw. wenn es um Photovoltaik auf den Dächern und einige andere Maßnahmen geht. Vieles was sinnvoll wäre, kann noch ergänzt werden. Dafür brauchen die Vereine entsprechende Förderungen. Es ist richtig und wichtig, dass der LSB in Abstimmung mit meinem Haus das 30 Millionen-Euro-Programm angepasst hat. Der organisierte Sport bekommt damit einen echten Booster in die Hände, um die Sportstätten in ganz Niedersachsen energetisch zu modernisieren. Fast jede und jeder Dritte in Niedersachsen ist Mitglied in einem Sportverein. Die Bürgerinnen und Bürger haben Sportstätten verdient, die auch energetisch in einem guten Zustand sind.“

„Wir danken Sportministerin Daniela Behrens für den vertrauensvollen und offenen Austausch, diesen Förderschwerpunkt für den Sport in Niedersachsen zu setzen. Mit dem Sportministerium haben wir die Voraussetzungen in kurzfristiger und konstruktiver Zusammenarbeit geschaffen“, sagt der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe. 

„Der Sanierungsbedarf für vereinseigene Sportstätten beträgt nach einer aktuellen Erhebung des LSB bei seinen Mitgliedsvereinen bis zum Jahr 2033 über 500 Millionen Euro. Die Fördermittel aus dem Programm ‚Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten‘ sind daher ein wichtiger Schritt, um die Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände in Niedersachsen nachhaltig zu unterstützen“, erläutert LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe.

Mit den Ergänzungen der Richtlinien sind deutlich höhere Förderzuschüsse des LSB für Maßnahmen der Energieeinsparung verbunden: Sportvereine können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (max. 200.000 Euro) als Zuschüsse beantragen und Träger von Landesleistungszentren sowie Sportschulen bis zu 80 Prozent.  

Mit Blick auf den Klimawandel oder den Umweltschutz fördert der LSB darüber hinaus weitere Maßnahmen im Sportstättenbau.

So wird die Reduzierung des Wasserverbrauches bei Freiflächen über die Richtlinie „Förderung des Sportstättenbaus“ mit bis zu 30 Prozent und über die Richtlinie zur „Förderung von investiven Maßnahmen für verbandliche Sportleistungszentren und landesweit bedeutende Sportschulen“ mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.

In Niedersachsen gibt es rund 13.500 Sportanlagen bei Sportvereinen, 21 Landesleistungszentren sowie 10 Sportschulen mit landesweiter Bedeutung.

Mehr Information: Team Sportinfrastruktur, SRU@LSB-Niedersachsen.de

Link zum LSB-Förderportal: https://www.lsb-nds.net/

im Rahmen der bereits eingegangenen Förderanträge gab es mehrere Nachfragen zur Aufteilung von Maßnahmen (Trennung von LED-Flutlichtbeleuchtung und Erneuerung von Masten).

 

Nach Rücksprache mit dem Ministerium wurde folgende Regelung vereinbart:

Wenn bei Maßnahmen zur Energieeinsparung aus statischen, elektrotechnischen eine bauliche Erneuerung (z.B. Erdkabel, Leitungen) oder auch eine Veränderung von Trägermaterialien (z.B. Dächer, Masten) erforderlich wird, um die energiesparenden Maßnahmen überhaupt umsetzen zu können, können auch diese Maßnahmen mit bis zu 50% gefördert werden.

Sollten diese Maßnahmen aber aus Gründen der Praktikabilität oder der Effizienz im Zuge der eigentlichen Maßnahme zur Energieeinsparung mit umgesetzt werden, kommt eine Förderung mit 50 % nicht in Betracht, da derartige Arbeiten kein Bestandteil der Maßnahme zur Energieeinsparung wären.

Die Änderungen werden im Förderportal kurzfristig eingepflegt.

 

Nachtrag:

Energie- bzw. Beleuchtungsberatung

In den FAQs auf folgender Seite sind Empfehlungen für die Inhalte eines Beratungsberichtes aufgeführt:
www.lsb-niedersachsen.de/e-sanieren

Folgenden Hinweis zur Beleuchtungsberatung bitten wir zu beachten:

Wenn bereits eine von einer Fachfirma erstellte Beleuchtungssimulationsberechnung sowie eine Ermittlung der Einsparpotentiale vorliegt, reicht eine schriftliche Stellungnahme eines Energieberatungsbüros mit Bezug auf diese Berechnungen und Empfehlung der beantragten Maßnahme aus.

 

Förderung von statischen Voruntersuchungen über den Klima(s)check
In Verbindung mit dem geplanten Einbau von PV- und Solarthermieanlagen auf vorhandenen Dächern ist es in der Regel erforderlich die statische Belastbarkeit der Dächer hinsichtlich der Aufnahmemöglichkeit für Anlagen zur Strom- und Warmwassererzeugung zu prüfen.  

Um den Vereinen eine umfassende Grundlage zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit beim Einbau von PV- und Solarthermieanlagen zu ermöglichen, können ab dem 1.9.23 auch statische Voruntersuchungen mit bis zu 1.500 € brutto über den Klima(s)check gefördert werden.

Weiter Infos und Antragsformular unter: www.lsb-niedersachsen.de.de/klimascheck