Close-up Of Sport Balls And Equipment
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Richtlinie Sportstättenbau

Der LSB Niedersachsen und damit auch wir als KSB Wesermarsch machen uns stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und aktive Sportvereinslandschaft einen wesentlichen Beitrag leistet. Die Richtlinie ermöglicht aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen, die die Aufrechterhaltung und/oder Ausweitung von sportlichen Aktivitäten als Ziel haben. Dazu gehören alle baulichen Anlagen für Sport, Bewegung und Begegnung. Link zur LSB-Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus <hier>

Die Richtlinie unterscheidet zwischen einer Förderung von Baumaßnahmen:

  • zur Bestandssicherung bis 25.000 Euro
  • zur Bestandssicherung über 25.000 Euro
  • zur Bestandsentwicklung

Achtung: Rückwirkend zum 29.05.2025 müssen Sportvereine, die eine Förderung über die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus beantragt haben bzw. bereits eine Bewilligung erhalten haben, ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer grundsätzlich drei Angebote einholen.

Abgabetermin Anträge für das Förderjahr 2027 ist der 28.09.2026 !

Alle Anträge Sportstättenbauförderung für das Förderjahr 2027 müssen aus gegebenen Anlass und einem Hinweis des Landessportbundes früher als sonst abgegeben werden . Dies gilt für alle Anträge bis 25.000,00 € und über 25.000,00 € Gesamtkosten. Abgabetermin ist für den KSB Wesermarsch der 28. September 2026 damit eine sachliche Freigabe durch den KSB noch erfolgen kann. Später eingehende Anträge können dann nicht mehr berücksichtigt werden. 

Weitere Infos / Fachinformationen sowie Online – Tutorial <hier>

Richtlinie 2027: