Neuerungen und Richtlinie 2025
Seminare Sportstättenbau finden Sie <hier>
Achtung: Rückwirkend zum 29.05.2025 müssen Sportvereine, die eine Förderung über die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus beantragt haben bzw. bereits eine Bewilligung erhalten haben, ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer grundsätzlich drei Angebote einholen.