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Energiekostenzuschüsse ab 16.01.2023 bis 30.11.2023

16. Januar 2023: Start Förderportal zur Bewältigung Energiekrise

Das Präsidium des LandesSportBundes Niedersachsen hat in seiner Dezember-Sitzung die neue LSB-Richtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise verabschiedet. Der Niedersächsische Landtag hatte zuvor beschlossen, dass der LSB zusätzlich zur Finanzhilfe 2023 einmalig 30 Mio. Euro für den organisierten Sport erhält. Anträge auf Energiekostenzuschüsse können ab dem 16. Januar 2023 (Antragstellung nur bis 30.11.2023 möglich !) ausschließlich über das LSB-Förderportal im LSB-Intranet gestellt werden <hier>.

Voraussetzung ist ein gültiger Freistellungsbescheid.!
Rückfragen zum Förderprogramm an unseren Sportreferenten Marc Meitzer, Tel: 0441 / 926 6332 oder per Mail an: m.meitzler@sportregion-aow.de

oder direkt beim LSB: Fragen zum Förderprogramm senden Sie bitte an enkzu@lsb-niedersachsen.de.

Wie immer empfiehlt es sich, schnell zu reagieren, da mit einem großen Antragseingang zu rechnen ist.

Darüber hinaus finden Sie kurze Informationen zum Förderprogramm auf der folgenden Internetseite des LSB: www.lsb-niedersachsen.de/energiekostenzuschuesse

Presseartikel <hier> 

Weitere Infos hier:  https://www.lsb-niedersachsen.de/news-meldung/energiekrise-lsb-begruesst-finanzielle-unterstuetzung-1-6220

Diese Seite werden wir in den nächsten Wochen weiter ausbauen. Grundsätzlich möchten wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die zentrale Infoseite zum Thema Energiekrise/Energiesparen verweisen:

www.lsb-niedersachsen.de/energiesparen

Fristen:

Förderzeitraum: 01.10.2022 bis 30.09.2023

Antragstellung bis 30.11.2023

Abrechnung bis spätestens 01.03.2025

Richtlinie Energiekrise ab 16.1.2023:

Infomation / Beantragung Energiekostenzuschüsse

Nachtrag:

Energie- bzw. Beleuchtungsberatung

In den FAQs auf folgender Seite sind Empfehlungen für die Inhalte eines Beratungsberichtes aufgeführt:
www.lsb-niedersachsen.de/e-sanieren

Folgenden Hinweis zur Beleuchtungsberatung bitten wir zu beachten:

Wenn bereits eine von einer Fachfirma erstellte Beleuchtungssimulationsberechnung sowie eine Ermittlung der Einsparpotentiale vorliegt, reicht eine schriftliche Stellungnahme eines Energieberatungsbüros mit Bezug auf diese Berechnungen und Empfehlung der beantragten Maßnahme aus.